FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um unsere Therapieangebote und den Ablauf Ihrer logopädischen Behandlung. Wir möchten Ihnen dabei helfen, sich bestens informiert und vorbereitet zu fühlen, wenn Sie unsere Praxis besuchen.

WAS IST LOGOPÄDIE?

Unter Logopädie versteht man die Vorbeugung, Diagnose, Beratung und Behandlung von Stimm- Sprach- Sprech-Schluck- und Hörstörungen bei Kindern und Erwachsenen jeden Alters.
Die Therapie wird von staatlich anerkannten Logopäd/innen ausgeführt.

WELCHE ÄRZTE KÖNNEN EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG VERORDNEN?

Je nachdem, welche Auffälligkeiten Sie bei sich oder Ihrem Kind feststellen, können Sie einen praktischen Arzt, einen Kinderarzt, einen Hals-Nasen-Ohren -Arzt, einen Phoniater, einen Neurologen, einen Internisten, einen Zahnarzt, einen Kieferorthopäden oder einen Kieferchirurgen aufsuchen, der den Therapiebedarf feststellt und eine Verordnung für Logopädie ausstellen kann.

WO FINDE ICH EINE LOGOPÄDISCHE PRAXIS IN MEINER NÄHE?

Zunächst können Sie Ihren Arzt nach einer logopädischen Praxis fragen. Dann gibt es die Möglichkeit, im Therapeutenverzeichnis des Deutschen Bundesverband der Logopädie (www.dbl-ev.de) oder im Telefonbuch (www.dasoertliche.de) nach einer Praxis in Ihrer naheliegenden Umgebung zu suchen. Inzwischen haben die meisten logopädischen Praxen eine Internetpräsenz, die man im Internet suchen bzw. finden kann.

WIE KANN ICH MICH/MEIN KIND FÜR EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG ANMELDEN?

Sie können uns telefonisch oder per E-mail kontaktieren oder uns direkt in der Praxis besuchen, um sich bzw. Ihr Kind für eine logopädische Therapie anzumelden. Wir sind bemüht, Ihnen so schnell wie möglich einen passenden Termin anzubieten.

GIBT ES WARTEZEIT FÜR EINEN THERAPIEPLATZ?

Wir sind in jeder Hinsicht darum bemüht, die Wartezeiten so gering wie möglich zu halten.
Für einzelne Diagnostiktermine gibt es meistens keine oder nur kurze (1-2 Wochen) Wartezeiten. Auch für Vormittagstermine ist die Wartezeit deutlich kürzer als für nachmittags, wo die Nachfrage besonders groß ist. Je flexibler Sie in Ihrer Zeitgestaltung sind, desto schneller können Sie einen Therapieplatz bekommen. In Urlaubs- und Ferienzeiten gibt es kaum Wartezeiten und bei Bedarf und passender Indikation kann die Therapie auch hochfrequent durchgeführt werden.

WIE ERFOLGT EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG?

Unabhängig davon, ob Sie gesetzliche oder privat krankenversichert sind, ist eine Voraussetzung für die Logopädie eine vom Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, darf die Verordnung höchstens 14 Tage vor dem Therapiebeginn ausgestellt worden sein.
Im Erstkontakt findet zunächst ein Erst- bzw. Anamnesegespräch statt. Dann erfolgt eine gezielte logopädische Diagnostik sowie die Erstellung des Behandlungsbedarfs mit dem Therapieziel. Danach wird mit der regelmäßig frequentierten Therapie begonnen.

WIE OFT FINDET DIE LOGOPÄDISCHE THERAPIE STATT?

Die Behandlung findet in der Regel 1-2 Mal in der Woche, meist in der Einzel- und manchmal auch in der Gruppentherapie statt. Bei bestimmten Störungsbildern, wie z.B. Schlaganfall oder Stimmstörung, kann die Therapie auch mehrmals wöchentlich stattfinden. Je nach Störungsbild kann eine Therapieeinheit 30, 45 oder 60 Minuten dauern. Meistens beträgt die Behandlungszeit in der Einzeltherapie 45 Minuten.

WERDEN HAUSBESUCHE DURCHGEFÜHRT?

Ja! Bei Bedarf und medizinischer Indikation tätigen wir auch Hausbesuche bei Ihnen im Haus, in der Seniorenresidenz, in der Tagesklinik oder im Pflegeheim. Behinderte Kinder, die einen Integrationsstatus haben, können wir auch in integrativen Einrichtungen wie Kindergärten oder Schulen betreuen. Die Indikation zum Hausbesuch muss vom Arzt festgestellt und auf der Verordnung vermerkt sein.

WIE VIELE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNGEN BEKOMME ICH VERORDNET?

In der Regel verordnet der Arzt 10 Therapieeinheiten pro Rezept. Nach jedem Rezept erhält der Arzt vom Therapeuten einen Bericht, in dem eine Empfehlung zur Fortsetzung oder der Abschluss der Therapie erläutert wird. Anhand der medizinischen Diagnostik, sowie der Rückmeldung des Therapeuten entscheidet der Arzt über die weiteren Maßnahmen bzw. über die Weiterverordnung der Therapie. Nach dem Ablauf jeder Verordnung wird neu über die Weiterführung der Therapie entschieden. Die Gesamtdauer der Therapie variiert je nach Störungsbild und Schweregrad der Störung. Manchmal sind auch Pausen in der Therapie sinnvoll.

WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN FÜR EINE LOGOPÄDISCHE BEHANDLUNG?

Logopädie  ist als Heilmittel Bestandteil der medizinischen Grundversorgung! Bis zum 18. Lebensjahr werden die Kosten komplett durch die gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Nach Beendigung des 18. Lebensjahres entfällt ein Eigenanteil in Höhe von 10% des Rezeptwertes zzgl. 10 € Rezeptgebühr pro Verordnung. Der Eigenanteil entfällt, falls Ihre Krankenkasse Ihnen eine Befreiung von der Zuzahlung erteilt hat (z.B. Geringverdiener, chronisch Kranke).  Unter den privaten Krankenkassen gibt es oft Unterschiede je nach Leistungstarif oder individuellem Versicherungsvertrag. Für die Privatversicherten gibt es zum Therapiebeginn einen Kostenvoranschlag zur Abklärung der Kostenübernahme mit der Versicherungsgesellschaft.

WAS KANN ICH SELBST ZU SPRACHFÖRDERUNG BEITRAGEN?

Da die Therapie mit Ihrem Kind meist 1 – 2 Mal pro Woche in der Praxis stattfindet, ist es wichtig, dass auch Sie im häuslichen Rahmen sich aktiv mit Ihrem Kind befassen. Ihre Mitarbeit zu Hause ist wichtig für Ihr Kind und unterstützend für unsere therapeutische Zusammenarbeit! Gemeinsames Geschichten Erzählen, Bilderbücher ansehen, Lieder singen, altersgemäße Spiele, sowie die von uns mitgegebenen therapeutischen Aufgaben sollte ein Teil vom sprecherzieherischen Alltag sein.

Heegbarg 16
22391 Hamburg

Tel.: 040 - 7889 6006
Fax: 040 - 7889 6007